Bodenschätzung
Sie liefert der Bewertungsstelle die Bewertungsgrundlagen für die landwirtschaftlich genutzten Flächen. Nach dem Bodenschätzungsgesetz dienen diese Ergebnisse darüber hinaus als Grundlagenwerte vor allem den Aufgaben der Agrarpolitik (Vergabe von Subventionen), der Vorbereitung von Flurneuordnungen und Meliorationen, dem landwirtschaftlichen Beleihungswesen, der Ermittlung von Entschädigungsleistungen (z.B. Straßenbau), der Planung von Projekten im Umweltbereich, sowie als Beitragsgrundlage für die landwirtschaftliche Alterskasse und die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Zuständig ist das Finanzamt Rosenheim.
Bitte beachten Sie die abweichende Telefonnummer im Kopf der nachfolgenden Tabelle!
Ansprechpersonen
| Aufgabenbereich | Ansprechperson | Telefon 08031 201 + Nebenstelle |
|---|---|---|
| Amtlicher landwirtschaftlicher Sachverständiger | Frau Aicher | 304 |
| Vermessungsbeamter | Herr Ruppert | 304 |
